- Corona-Verordnung (Sport) vom 25.06.2020
- Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Juni 2020, gültig ab 1. Juli 2020 (PDF)
Auf der Corona-Seite des Landes Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/) gibt es einen unscheinbaren, aber recht auskunftsfreudigen Assistenten (rechts unten; Fragen zu Corona). Diesem kann man z.B. Fragen stellen wie: "Können mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig trainieren" und erhält - sofern man etwas weiter über die Pauschalinformationen hinweg scrollt, z.B. folgende Antwort (Stand 31.07.2020): In Hallen oder auf Sportplätzen können auch mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Jede Gruppe darf jedoch maximal 20 Personen groß sein. Wichtig ist, dass die Gruppenzusammensetzung konstant bleibt und sich die Gruppen nicht vermischen.